Vermietung und Vermittlung von gewerblichen und privaten Ferienobjekten
Wir, Michaela und Klaus Teichert, bieten auf der Internetseite der Domain www.angelferien-norwegen.de, die Vermittlung von Mietverträgen zwischen uns, den Eigentümern, Vermietern oder Verwaltern der
Ferienobjekte und den Anmeldenden und eventuellen Mitreisenden an.
Wir geben zu erkennen, dass es sich dabei um eine reine Vermittlungstätigkeit für Ferienimmobilien handelt, nicht um eine Leistung als Reiseveranstalter.
Wir haben daher nur die Stellung eines Vermittlers zwischen Mieter und Eigentümer. Weitere Leistungen bieten wir weder über die Internetseite noch in irgendeiner anderen Form an. Diese Vermittlungs- und Geschäftsbedingungen werden im Falle der Buchung, soweit wirksam und nicht anders schriftlich vereinbart, Inhalt des Vermittlungsvertrages und betreffen ebenso das Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Eigentümer, welches durch die Vermittlung von uns in Kraft tritt.
1. Vermittlungsauftrag / Buchung
Ein Vermittlungsauftrag bedarf immer einer schriftlichen ( per e-Mail oder Internet ) Willenserklärung des Mieters. Der Vermittlungsauftrag wird von uns per e-Mail im Namen des Eigentümers bestätigt und basiert ausschließlich auf der Beschreibung des Ferienobjektes auf der Internetseite oder auf ergänzende Informationen per e-Mail. Die Vermittlung (Buchung) ist mit Zustellung (per e-Mail) der Vermittlungsauftragsbestätigung rechtsverbindlich. Wir behalten uns vor, von dem Vermittlungsauftrag zurückzutreten, sollte die Anzahlung nicht in der wie in der Vermittlungsauftragsbestätigung angegebenen Zeit erfolgen. Die Buchung ist nur gültig für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren.
Der Bezug des Mietobjektes erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, am Anreisetag ab 14:00 Uhr. Am Abreisetag muss das Mietobjekt, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 10:00 Uhr verlassen werden.
2. Zahlungen
Vor Mietbeginn ist eine Anzahlung an den Eigentümer des Ferienobjektes zu überweisen. Die Anzahlung ist aus der Buchungsbestätigung ersichtlich. Die Anzahlung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, sofern nicht anders in der Bestätigung genannt. Geht die Anzahlung nicht innerhalb dieser Frist ein, ist der Eigentümer des Ferienobjektes berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
Die Restzahlung der vereinbarten Summe erfolgt vollständig, unter Abzug der bereits geleisteten Anzahlung, entweder bar bei Schlüsselübergabe am ersten Belegungstag des Ferienobjektes oder muss spätestens 4 Wochen vor Anreise direkt an den Eigentümer des Ferienobjektes überwiesen werden.
Im Preis sind folgende Nebenkosten enthalten, sofern nicht anders angegeben: Strom, Wasser, Heizung, Handtücher, Bettwäsche, sowie Betreuung vor Ort durch uns, welche vom Eigentümer bestellt wurde.
Insoweit die Zahlung der in der Vermittlungsauftragsbestätigung aufgeführten Gesamtsumme nicht vollständig bezahlt wurde, besteht kein Anspruch auf den Bezug des Ferienobjektes oder eventuell anderer vertraglicher Leistungen.
Wir sind bevollmächtigt für alle Zahlungen an den oder die jeweiligen Eigentümer. Dies gilt auch für Kautionen, Schadenzahlungen etc.
3. Kaution
Bei der Einweisung durch uns vor Ort ist eine Kaution zu entrichten. Die Höhe der Kaution ist in der Vermittlungsauftragsbestätigung angegeben. Die Kaution ist vor Ort an den Eigentümer, beziehungsweise an uns, in bar zu entrichten und wird am Abreisetag, keine Schäden vorausgesetzt, wieder in bar zurückgezahlt. Bei neuen Gästen behalten wir uns vor, den Kautionsbetrag innerhalb 3 Tagen nach Abreise auf das Konto des Mieters zu zahlen, wenn keine Schäden am und im Mietobjekt oder Boot aufgetreten sind.
Der Eigentümer, bzw. wir, sind berechtigt, Schäden am Ferienobjekt oder an dessen Einrichtung und/oder Boot, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Mieter oder eventuellen Mitreisenden verursacht wurden, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. Wir haben bezüglich der Kaution keinerlei Rechte oder Pflichten gegenüber dem Mieter.
Sollte der Kautionsbetrag zur Behebung des Schadens durch den Mieter nicht ausreichen, muss der Schaden vor Abreise in voller Summe beglichen werden.
4. Rücktrittsrecht
Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn hat der Mieter eine Entschädigung von 50 % des Gesamtbetrages zu zahlen.
Bei Rücktritt weniger als 30 Tage vor Anreisetag oder Nichterscheinen werden 90% des Gesamtbetrages und eine Aufwandsentschädigung für uns für die Vorbereitung des Ferienobjektes berechnet. Die Aufwandsentschädigung kann bis zu 90% des Preises für die Folgenacht betragen. Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten. Die Anzahlung wird nicht erstattet. In jedem Fall eines Rücktritts ist der Mieter berechtigt einen Ersatzmieter zu präsentieren, welcher den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernimmt. Sollten vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson nicht gegeben sein oder vertragliche Vereinbarungen nicht entsprechen, kann der Eigentümer die Übernahme des Vertrages verweigern.
Der Reisepreis und die Anzahlung wird nicht zurück erstattet im Falle von höherer Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, starke Unwetter, Baumaßnahmen in der Nachbarschaft des Ferienobjektes, Seuchen, Krankheiten, Gesetzesänderungen und anderen zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Geschehnissen. Es erfolgt hier eine kostenlose Umbuchung durch uns auf einen neuen Termin, den der Mieter bestimmen kann, sofern das Objekt in diesem gewünschten Zeitraum verfügbar ist.
Wir empfehlen Ihnen daher eine Reiserücktrittsversicherung in Ihrem Heimatland abzuschließen.
Umbuchung auf Wunsch des Mieters:
Grundsätzlich ist eine Umbuchung in ein anderes Ferienobjekt seitens des Mieters nur nach vorheriger Vertragsauflösung zu den oben genannten Rücktrittsgebühren und gleichzeitiger Buchung eines anderen Ferienobjektes möglich. Hierzu bedarf es auch der Zustimmung des jeweiligen Eigentümers. Änderungswünsche des Mieters nach Abschluss des Vertrages hinsichtlich Buchungszeitraum, Buchungsdauer und eventuell gebuchter Zusatzleistungen wie zum Beispiel Babybetten, Hochstühle oder Zustellbetten, können nur mit Zustimmung des Eigentümers realisiert werden. Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Falls durch diese Änderungswünsche Zusatzkosten anfallen, werden wir den Mieter vor der Änderung darüber informieren. Die Zusatzkosten sind zu 100% vom Mieter zu zahlen. Ist die Nutzung des Ferienobjekts aufgrund höherer Gewalt oder wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, nicht möglich, sind wir berechtigt, in Vertretung des Eigentümers, den Vertrag zu kündigen. Als Vermittler können wir ein Ersatzobjekt anbieten, sind hierzu aber nicht verpflichtet. Sollte der Mieter das angebotene Ersatzobjekt akzeptieren, ist ein neuen Vertrag notwendig. Lehnt der Mieter die alternativ angebotenen Mietobjekte ab, so werden bereits erfolgte Zahlungen, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen und/oder Anzahlung, zurückbezahlt. Nimmt der Mieter vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Eigentümer oder von uns zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Wir, in Vertretung des Eigentümers, können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist auch nach Belegungsbeginn kündigen:
a. Wenn der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden im Mietobjekt und/oder Boot anrichtet.
b. Wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an eventuell bestehende Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet.
c. Wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vertraglich vereinbarte Restsumme des Mietpreises zahlt oder die vereinbarte Kaution hinterlegt.
Wird der Vertrag aus oben genannten Gründen gekündigt, so behält der Eigentümer den Anspruch auf den Gesamtpreis. Der Eigentümer muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Ferienobjektes erlangt.
5. Schäden und Mängel
Der Mieter ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden sofort nach dem Entstehen, wie in Punkt 6. Mängelanzeige beschrieben, zu melden. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden. Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Ferienobjektes zu überprüfen und falls Mängel oder Störungen vorhanden sind, diese unverzüglich, ebenfalls wie in Punkt 6. Mängelanzeige beschrieben, zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Die Gelegenheit zur Abhilfe ist vom Mieter zu geben und darf nicht verweigert werden. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Mieters aus dem Vermittlungsvertrag gegen den Eigentümer.
6. Mängelanzeige
Bei Unstimmigkeiten muss der Eigentümer oder wir vom Mieter über den Sachverhalt informiert werden. Eine Mängelanzeige muss wie folgt erfolgen:
a. Sofort nach Entstehen des Mangels oder des Schadens oder spätestens innerhalb 24 Stunden muss der Mieter den Eigentümer oder uns vor Ort über den Schaden oder Mangel informieren.
b. Bei kleineren Schäden und Mängeln werden wir oder der Eigentümer nach Sichtung des Mangels oder Schadens den Schaden oder Mangel umgehend beheben oder dem Mieter eine kurzfristige Regelung vorschlagen. Ist der Mieter mit den Maßnahmen zur Schadens- oder Mängelregulierung nicht einverstanden, muss er umgehend uns oder den Eigentümer schriftlich per e-Mail über seine Beschwerde informieren.
c. Wenn keine Einigung über die Regelung eines Mangels oder eines Schadens zustande gekommen ist, wird eine oder mehrere Vertrauensperson(en) vom Eigentümer vor Ort den Mangel oder Schaden im Beisein des Mieters begutachten und gegebenenfalls mit Fotos, Zeugenaussagen, etc. dokumentieren.
7. Haftung
Wir sind grundsätzlich als Vermittler nicht haftbar für Schäden oder Fehler des gebuchten Feriendomizils. Gerichtliche Ansprüche sind immer direkt an den Eigentümer zu richten. Für eine Beeinflussung der Ferienobjekte durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, starke Unwetter, Baumaßnahmen in der Nachbarschaft des Ferienobjektes, Seuchen, Krankheiten und anderen zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Geschehnissen wird nicht gehaftet. Ebenso kann eine Haftung für die störungsfreie Betriebsbereitschaft von elektrischen Geräten sowie von Einrichtungen wie Heizung, Herd etc. nicht übernommen werden. In einigen Ferienobjekten ist ein Internetanschluss aufgeführt. Da der Netzbetreiber in Norwegen nicht in der Lage ist, einen permanenten störungsfreien Betrieb seiner Dienste zu ermöglichen, kann ein störungsfreier Betrieb vom Eigentümer auch nicht garantiert werden. Daher wird der Internetanschluss zwar als vorhanden angegeben, ist aber grundsätzlich kein Vertragsbestandteil. Die Nutzung des Ferienobjektes, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Eigentümer und wir übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Diebstahl. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Als Vermittler haften wir nicht für etwaige Flugstornierungen oder andere Reisestorniernungskosten, welche bei einem Drittanbieter gebucht wurden.
8. Ausstattung der Ferienobjekte
Die Ausschreibung der Ferienobjekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers erstellt. Die auf den Bildern und in den Detailbeschreibungen abgebildete und beschriebene Möblierung und Ausstattung der Ferienobjekte kann unter Umständen etwas variieren. Die auf unserer Internetseite enthaltenen Ferienobjekte werden ausschließlich an Selbstversorger vermittelt. Verbrauchsgüter wie beispielsweise Nahrungsmittel und Trinkwasser, Putzmittel, Hygieneartikel etc. sind zwar oft in den Ferienobjekten vorhanden, aber kein Vertragsbestandteil. Es obliegt dem Eigentümer des jeweiligen Ferienobjektes Veränderungen vorzunehmen. Diese können auch nach der Buchung eines Ferienobjektes erfolgen. Wir haften nicht für solche Veränderungen.
9. Obliegenheiten des Mieters gegenüber dem Eigentümer und uns
Das vermittelte Ferienobjekt darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Eigentümer berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und/oder die überzähligen Personen haben unverzüglich das Ferienobjekt zu verlassen. Im Ferienobjekt und auf dem dazugehörigem Grundstück darf der Mieter keine baulichen oder sonstigen Veränderungen durchführen. Dazu gehört auch das Umstellen von Möbeln, das Verbringen von Möbel des Innenbereiches in den Außenbereich oder sonstige Veränderungen im, am und um das Ferienobjekt. Haustiere dürfen nur in das Ferienobjekt mitgebracht werden, wenn dies in der Beschreibung des Ferienobjektes gestattet und von uns im Namen des Eigentümers bestätigt wurde. Für jegliche Schäden im und am Ferienobjekt, auch und insbesondere für Verschmutzungen durch Kot, Urin, übermäßiger Haarverunreinigung oder Ungezieferbefall durch Milben, Flöhe etc. haftet der Mieter. Von Betten und Sofas sind Haustiere grundsätzlich fern zu halten.
10. Gerichtsstand und Rechtswahl
Da wir eine reine Vermittlertätigkeit haben, sind eventuelle Forderungen seitens der Mieter direkt an den Eigentümer zu richten.
11. Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen und der Internetseite www.angelferien-norwegen.de, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Keine Abmahnung ohne vorherige schriftliche Mitteilung an uns. Sollte der Inhalt unserer Internetseite gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter (Urheberrecht, etc.) verstoßen, sind wir bestrebt, diese Inhalte nach einer ersten kurzen, schriftlichen und für uns unentgeltlichen Mitteilung sofort zu entfernen. Eine sofortige Inanspruchnahme juristischer Instanzen ist somit nicht notwendig und wird von uns auch nicht forciert werden. Daher weisen wir anwaltliche Kosten, welche aus einer Erstmitteilung entstanden sind, auch in jedem Fall zurück. Sollten uns durch eine daraufhin unumgängliche Anwaltsbeauftragung ebenfalls Kosten entstehen, werden wir Ihnen diese Kosten aufgrund dieser Klausel ebenso in Rechnung stellen.
Stand 01.01.2019
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